Rechtsanwalt

Arnulf Mangold

Spezialanwalt für Immobilienrecht |
Schwerpunkt Maklerrecht

Über mich.

Spezialanwalt für Immobilienrecht, insbes. Maklerrecht seit 1967.

 Keine „Anwaltsfabrik“    wenig Fachgebiete – dafür besondere Kompetenz.

Stets persönlicher Ansprechpartner,   ggf. zusammen mit
Matthias  Mangold, Rechtsanwalt (a.D.),
jetzt Justitiar eines großen Immobilienunternehmens.

Keine wechselnden Sachbearbeiter.

 Auskunft über Erfolgsaussichten mit Gebührenvorausschau.

 

Arnulf Mangold, Rechtsanwalt

Aktuelle Anwaltstätigkeiten


Prozessführung auch gegen „große“ und international tätige Makler bei unseriösen Geschäftspraktiken, unwirksamen AGB oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen,
u.a. BGH v. 28.5.2020  (I ZR 40/19)  „mein“  Urteil gegen  Kreissparkassen – AGB  
(hier: unwirksame Alleinauftrags-Verlängerungsklausel wegen intransparenten  Kündigungshinweises)